Verbraucherschutzgesetz verabschiedet
Quelle: eKapija
Freitag, 10.09.2021.
09:50
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Abbildung (FotoLDprod/shutterstock.com)
Die Ministerin für Handel, Tourismus und Telekommunikation, Tatjana Matić, sagte, die größte Neuerung des Verbraucherschutzgesetzes sei „die außergerichtliche Einigung zwischen dem Verkäufer und dem geschädigten Käufer“.
Zu den Neuerungen gehört die Einführung des "Nicht anrufen"-Registers sowie die Verpflichtung, eine Proforma-Rechnung für Meisterleistungen über 5.000 Dinar auszustellen.
Das Register "Nicht anrufen" impliziert die Existenz einer Liste von Mobil- und Festnetztelefonen, die Händler nicht mehr anrufen dürfen, um ihre Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Bürger, die zu diesem Zweck nicht angerufen werden möchten, sollen ihre Nummern ihren Festnetz- und Mobilfunkbetreibern weiterleiten.
Wenn es darum geht, Bürger vor unlauteren Handwerkern zu schützen, müssen sie für alle Dienstleistungen, die mehr als 5.000 Dinar kosten, eine Pro-Forma-Rechnung ausstellen, der die Nutzer ihrer Dienste schriftlich zustimmen sollten.
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Nationalversammlung
Ministerium für Handel Tourismus und Telekommunikation
Tatjana Matic
Verbraucherschutzgesetz
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