Anhängsel zum Vertrag mit "Delta-Zekstra" bewilligt
Die Regierung der Republik Srpska bewilligte heute (14. Mai 2009) das Anhängsel zum Vertrag über den Verkauf des Kaufhauses "Boska" an das Belgrader Konsortium "Delta-Zekstra", in dem die Frist für die Bezahlung des Kaufpreises verlängert ist.
Der Käufer ist, dem Anhängsel nach, verpflichtet, 3 Mio. Euro für da staatliche Kapital in "Boska" spätestens sieben Tage nach der Unterzeichnung des Vertragsanhängsels einzuzahlen, erklärte die Leiterin des Pressebüros der Regierung, Vera Sajić.
Das Vertragsanhängsel sollte Anfang der nächste nWoche unterzeichnet wreden.
Die Regierung der Republik Srpska verpflichtet sich ihrerseits dazu, "dem Käufer bei der Klärung der Eigentumsverhältnisse am Kaufhaus mit Rat und Tat zu helfen".
Der Käufer muss ein Inhaberkonto eröffnen, das Geld auf das Konto einzahlen und Beweise und Garantie für die Erfüllung der Vertragsklausel zustellen.