Verordnung zur Begrenzung der Preise von Grundnahrungsmitteln geändert - Welche Verpackungen unterliegen dieser Maßnahme
Quelle: eKapija
Freitag, 10.12.2021.
10:45
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Illustration (Fotohxdyl/shutterstock.com)
Die geänderte Verordnung legt eine Preisgrenze fest für:
- Kristallzucker in einer Packung von einem Kilogramm
- Mehl Typ T-400 glatt in Verpackungen bis fünf Kilogramm, einschließlich der Verpackung von fünf Kilogramm
- Mehl Typ T-500, auch in Packungen bis fünf Kilogramm, einschließlich der Verpackung von fünf Kilogramm,
- essbares Sonnenblumenöl in einer Packung von einem Liter,
- Schweinefleisch - Schweinekeule
- H-Milch mit 2,8 Prozent Milchfett in einer 1-Liter-Packung.
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Vlada Republike Srbije
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Regierung Serbiens
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