Verordnung zur Begrenzung der Preise von Grundnahrungsmitteln geändert - Welche Verpackungen unterliegen dieser Maßnahme

Quelle: eKapija Freitag, 10.12.2021. 10:45
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Die Regierung Serbiens hat die Verordnung zur Begrenzung der Preise von Grundnahrungsmitteln, die den Lebensstandard der Bürger schützen soll, geändert und ergänzt, um die Verpackungsmengen der mit der Verordnung umfasste Lebensmittel präziser zu bestimmen.

Die geänderte Verordnung legt eine Preisgrenze fest für:

- Kristallzucker in einer Packung von einem Kilogramm

- Mehl Typ T-400 glatt in Verpackungen bis fünf Kilogramm, einschließlich der Verpackung von fünf Kilogramm


- Mehl Typ T-500, auch in Packungen bis fünf Kilogramm, einschließlich der Verpackung von fünf Kilogramm,

- essbares Sonnenblumenöl in einer Packung von einem Liter,

- Schweinefleisch - Schweinekeule

- H-Milch mit 2,8 Prozent Milchfett in einer 1-Liter-Packung.
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