Europäische Kommission: South-Stream-Abkommen verstößt gegen EU-Recht

Quelle: Euractiv Donnerstag, 05.12.2013. 14:55
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Podeli

Die bilateralen Abkommen, die Österreich, Bulgarien Ungarn, Griechenland, Slowenien, Kroatien und Serbien mit Russland zur Errichtung des Gaspipeline-Projekts South Stream geschlossen haben, verstoßen nach Angaben der EU-Kommission gegen EU-Recht. Eine Sprecherin von EU-Energiekommissar Günther Oettinger sagte, die Kommission erwarte, dass mit Moskau neu verhandelt werde.

Für den Fall, dass Russland diese bilateralen Abkommen nicht neu verhandeln wolle, ersuche die Kommission die EU-Staaten, die Abkommen nicht anzuwenden. Andernfalls könnte die EU-Behörde Vertragsverletzungsverfahren gegen die betroffenen Länder starten.

"Wir werden nicht den Bau der Pipeline stoppen", sagte Sprecherin Marlene Holzner. Entscheidend sei der Beginn der Inbetriebnahme des Projekts. Dann müssten alle Bestimmungen mit EU-Recht im Einklang stehen.

Die Staaten sollten nicht darauf zählen, dass die EU-Kommission noch lange Zeit mit ihrer Beurteilung brauche. Da Pipeline-Projekte von Bankkrediten abhängen würden, würden sich die Finanzinstitute auch genau die Rechtssicherheit anschauen, betonte die Sprecherin.

In den bilateralen Vereinbarungen seien Schlüsselprinzipien der EU nicht berücksichtigt, sagte die Sprecherin. Ein in den Abkommen von der EU-Kommission beanstandeter Punkt ist das Unbundling. So sollte nicht ein Unternehmen die Pipeline besitzen, das Gas importieren und die Tarife festsetzen.

In Teilen der Abkommen werde festgehalten, dass der staatliche russische Energiekonzern Gazprom die Pipeline managen wird. "Dies wäre nicht im Einklang mit der bestehenden europäischen Gesetzgebung für neue Pipelines."

Der zweite Punkt sei der Zugang von Dritten, die Pipeline müsse auch offen für deutsche, französische und andere Gas-Konzerne sein. Nach den Abkommen sei diese Pipeline tatsächlich für russisches Gas.

Auch die Preisgestaltung für die Verwendung der Pipeline wäre nach den Abkommen Sache von Gazprom, während die Tarife laut EU-Recht von einem unabhängigen Netzbetreiber vorgeschlagen und vom Regulator bestätigt werden müssten.

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