Einigung auf EU-Rahmenregelung zum Schutz von Saisonarbeitern aus Drittstaaten
Europäische Kommission, Rat und Europaparlament haben sich auf die Eckpunkte der EU-Rahmenregelung zum Schutz von Saisonarbeitern aus Drittstaaten geeinigt.
Die Unterhändler fanden im Rahmen der sogenannten Triloggespräche einen politischen Kompromiss. Kern des Projekts, das die EU-Justizkommissarin Cecilia Malmström bereits im Sommer 2010 auf den Weg gebrachte hatte, ist die Schaffung eines gemeinsamen, vereinfachten Verfahrens für die Einreise und den Aufenthalt von Obstpflückern und anderen Saisonarbeitern sowie die Gewährung bestimmter Rechte. Die Kommissarin sprach im Anschluss von einer guten Lösung.
Die neuen Regeln erleichterten die Visa-Verfahren für jene Arbeiter, die in den fünf vorangegangenen Jahren wenigstens einmal als Saisonkräfte zugelassen waren. Die Personen profitierten ferner von einer gleichen Behandlung wie Bürger der EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Mindestlohnregelungen oder Urlaub. Darüber hinaus gälten für sie die gleichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Außerdem werde vorgeschrieben, den Saisonarbeitern eine angemessene Unterkunft zu bieten; die Miete dürfe weder überzogen sein noch automatisch vom Lohn abgezogen werden.
Malmström bezeichnete die neuen Regeln als wichtigen Baustein in der EU-Migrationspolitik. "Er öffnet Personen, die für einen begrenzten Zeitraum Geld verdienen wollten, einen legalen und sicheren Weg in die Union, anstatt dass sie durch waghalsige Grenzübertritte Leib und Leben aufs Spiel setzen und auf dem Schwarzmarkt ausgenutzt werden", so die Kommissarin. Der zuständige Ausschuss im Europaparlament dürfte Mitte November über den Entwurf abstimmen. Ein Votum im Plenum ist für Januar 2014 vorgesehen. Danach kann der Rat die Beschlüsse durchwinken.