Mehr als 34.000 Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen über das Portal für Ausländer ausgestellt

Quelle: eKapija Dienstag, 03.12.2024. 11:08
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Abbildung (FotoLuka Funduk/shutterstock.com)Abbildung
Seit der Einführung des Portals für ausländische Staatsbürger am 1. Februar dieses Jahres bis zum 30. November wurden insgesamt 34.146 Anträge auf die einmalige Erlaubnis für vorübergehenden Aufenthalt und Arbeit ausländischer Staatsbürger in der Republik Serbien positiv beantwortet. Allein im November wurden 3.635 einmalige Erlaubnisse ausgestellt, sagte der Direktor des Amtes für IT und elektronische Verwaltung, Mihailo Jovanović, und fügte hinzu, dass die einmalige Erlaubnis für vorübergehenden Aufenthalt und Arbeit in Form eines biometrischen Dokuments in Form einer Karte ausgestellt wurde.

Wenn der Antrag individuell von einem ausländischen Staatsbürger gestellt wird, muss dieser über ein Profil auf dem Portal für elektronische Identifizierung verfügen, während, wenn der Antrag vom Arbeitgeber gestellt wird, dieser als juristische Person über ein offenes Profil auf dem E-Government-Portal verfügen muss. Der gesetzliche Vertreter muss auch ein registriertes Profil haben, heißt es auf der Website des Amtes. Der gesetzliche Vertreter der juristischen Person muss sich lediglich beim E-Government-Portal registrieren und eine Person zur Einreichung der Anträge auf die Einzelgenehmigungen im Namen dieser juristischen Person autorisieren, indem er ihr die Rolle „Arbeit mit ausländischen Staatsbürgern“ zuweist.

Außerdem ist es im Portal für ausländische Staatsbürger möglich, ein Visum C zu beantragen, ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, das für touristische, geschäftliche und andere Reisen sowie eine, zwei oder mehr Einreisen in die Republik Serbien ausgestellt wird. Außerdem ist es möglich, ein Visum D zu beantragen, ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 bis 180 Tagen, das auf der Grundlage von Beschäftigung, Bildung, Familienzusammenführung und Ähnlichem ausgestellt wird.

Die Einrichtung des Portals für ausländische Staatsbürger im Februar dieses Jahres ermöglichte einen neuen Dienst für die Einreichung von Anträgen auf die Einzelgenehmigung für vorübergehenden Aufenthalt und Arbeit für ausländische Staatsbürger in der Republik Serbien. Der Antrag auf eine kombinierte Erlaubnis kann von einem ausländischen Staatsbürger oder einem Arbeitgeber im Namen eines ausländischen Staatsbürgers ausschließlich elektronisch über das Ausländerportal gestellt werden.

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