Vujović: Unternehmen müssen ab Januar 2026 Abwässer vor der Einleitung in die Kanalisation behandeln
Quelle: eKapija
Donnerstag, 25.07.2024.
12:57
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Abbildung (FotoJohn Kasawa/shutterstock.com)
Vujović erinnerte daran, dass die Übergangsfrist für den Unternehmenssektor durch das Dekret über die Grenzwerte für die Emission von Schadstoffen in Gewässer vorgeschrieben wurde, und wies darauf hin, dass nach Ablauf der Frist keine Abweichungen von den vorgeschriebenen Werten mehr toleriert würden.
– Gemäß der im Dekret festgelegten Frist haben Unternehmen, die sich noch keine Mittel zur Vorbehandlung von Abwässern gesichert haben, etwas mehr Zeit, dies zu tun. Alle sind verpflichtet, Anlagen zur Behandlung von Industrieabwässern zu bauen, die spätestens bis zum Ablauf der festgelegten Frist betriebsbereit sind. Auf diese Weise wird die Vorbehandlung des Abwassers sichergestellt, wodurch wir einen großen Beitrag zum Schutz der Flüsse und der gesamten Lebensumwelt leisten – betonte sie.
Gemäß dem Dekret über die Grenzwerte für die Emission von Schadstoffen in Gewässer sind die lokalen Selbstverwaltungen in Fällen, in denen Abwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, verpflichtet, mit dem Dekret harmonisierte lokale Gesetze über die Einleitung von Abwasser zu beschließen.
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Ministerium für Umweltschutz
Irena Vujović
Verordnung über die Grenzwerte für die Emission von Schadstoffen in Gewässer
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