Regierung beschließt Enteignung von Grundstücken in Surčin für den Bau der Infrastruktur für das Nationalstadion

Quelle: eKapija Dienstag, 18.06.2024. 12:54
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Abbildung (FotoMinistarstvo finansija)Abbildung
Die Regierung Serbiens hat den Beschluss gefasst, der das öffentliche Interesse an der Enteignung festlegt, d. h. der administrativen Übertragung von unbeweglichem Eigentum, bis zum Abschluss des Baus von Strukturen im Bereich der Verkehrs-, Versorgungs- und Energieinfrastruktur sowie hydrologischer Strukturen gemäß der Verordnung zur Festlegung des Raumplans des Sondergebiets des Nationalen Fußballstadions – dritte Phase, für unbewegliches Eigentum in der Katastergemeinde Surčin auf dem Gebiet der Stadt Belgrad.

Die Republik Serbien wird als Begünstigter der Enteignung, d. h. der administrativen Übertragung von unbeweglichem Eigentum, bestimmt.

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