Es gelten neue Regeln für die elektronische Aufzeichnung der Mehrwertsteuerberechnung
Quelle: eKapija
Donnerstag, 04.01.2024.
10:35
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Abbildung (FotoShutterstock/Indypendenz)
Die Änderungen sehen vor, dass die elektronische Erfassung der Mehrwertsteuerberechnung im System der elektronischen Rechnungen für den Steuerzeitraum im Einklang mit dem Gesetz zur Regelung der Mehrwertsteuer innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Steuerzeitraums erfolgt.
Tritt außerdem nach Ablauf dieser Frist eine Änderung ein, die sich auf die elektronische Aufzeichnung der Mehrwertsteueberechnung auswirkt, hat der Steuerpflichtige, der zur elektronischen Aufzeichnung der Mehrwertsteueberechnung verpflichtet ist, die elektronische Aufzeichnung der Mehrwertsteuerberechnung innerhalb der Frist für die Abgabe der Steuererklärung für den Steuerzeitraum anzupassen, in dem die Änderung stattgefunden hat.
Diese Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2024, d. h. sie gelten für die Besteuerungszeiträume nach dem Mehrwertsteuergesetz, die am 1. Januar 2024 beginnen.
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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung
Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung
elektronische Erfassung der Mehrwertsteuerberechnung
Mehrwertsteuer
MwSt
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