Serbien erhält erste Regeln für fahrerlose Autos – Tests autonomer Fahrzeuge sollen von Unternehmen aus Serbien mit einer Sondergenehmigung durchgeführt werden

Quelle: eKapija Montag, 27.11.2023. 20:29
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Podeli
Abbildung (FotoFreedom Studio/shutterstock.com)Abbildung
Das Innenministerium hat das Regelwerk zu den Anforderungen an autonomes Fahren verabschiedet, das die Bedingungen, unter denen autonomes Fahren durchgeführt werden kann, und das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung für die Erprobung eines autonomen Fahrzeugs detaillierter vorschreibt.

Die Prüfung eines autonomen Fahrzeugs kann von einer juristischen Person mit Sitz in Serbien auf der Grundlage einer Genehmigung durchgeführt werden, die von der Organisationseinheit des Innenministeriums ausgestellt wird, die für das Gebiet zuständig ist, in dem die Prüfung durchgeführt werden soll.

Die Genehmigung kann für ein oder mehrere autonome Fahrzeuge vom Typ L7 mit werksseitig geschlossener Karosserie M1 oder N1, abschließend mit Stufe 4 der Fahrautomatisierung, für die Dauer von maximal einem Jahr erteilt werden.

Abhängig von den Besonderheiten jedes einzelnen Antrags kann eine Ganztagesprüfung oder eine Prüfung über einen kürzeren Zeitraum zugelassen werden, oder es kann die maximale Dauer jeder einzelnen Fahrt festgelegt werden und es kann auch festgelegt werden, welche Prüfung nur bei Tageslicht durchgeführt werden soll.

Das Regelwerk schreibt unter anderem vor, dass, wenn beispielsweise ein Fahrzeug der Stufe 3 oder einer niedrigeren Stufe geprüft wird, ein Fahrer auf dem Fahrersitz sitzen muss, und wenn ein Fahrzeug der Stufe 4 geprüft wird, muss ein Fahrer für die Dauer des Tests in der ersten Sitzreihe hinter der Windschutzscheibe sitzen, jederzeit bereit, die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen, und sich so positionieren, dass sich seine Arme, Beine und sein Körper niemals in einer Position befinden, in der er die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren könnte.

Die Pflicht des Fahrers besteht laut Regelwerk darin, die Fahrt auf der Straße und das automatisierte Fahrsystem zu überwachen, wobei er in allen Fällen, in denen die Verkehrssicherheit gefährdet sein könnte, bereit sein muss, die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen.

I. Ž.
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