Der revolutionäre neue EU-Zoll: Was Sie wissen müssen?
Quelle: eKapija+
Donnerstag, 24.08.2023.
23:10
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Bogdan Gecić (FotoGecić Law/ Zoran Petrović)
- Am 1. Oktober dieses Jahres tritt in der EU der Grenzausgleichsmechanismus für Kohlenstoff (Carbon Border Adjustment Mechanism - EU CBAM) in Kraft, mit dem die weltweit erste CO2-Grenzsteuer einführt wird.
- Die CBAM-Überwachungspflicht beginnt am 1. Oktober und die ersten detaillierten CBAM-Berichte sollen im Januar 2024 vorliegen. Die Berichte sollen Daten zu eingebetteten CO2-Emissionen in importierten Produkten enthalten.
- CBAM betrifft Hersteller und Exporteure in die EU und umfasst derzeit Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Kunstdünger, Strom und Wasserstoff.
- CBAM stellt einen grundlegenden Wandel im internationalen Handelssystem mit der EU dar, der sich möglicherweise auf Kosten, Handelsspannen und die Wettbewerbsfähigkeit importierter Produkte auf dem EU-Markt auswirkt.
- Unternehmen sollten sich informieren, vorbereiten und sich an die neuen Bedingungen anpassen, insbesondere bei der Vorbereitung der Daten für die erste Quartalsperiode ab dem 1. Oktober.
Was ist CBAM und warum ist er wichtig?
Am 1. Oktober 2023 führt die Europäische Union den Grenzausgleichsmechanismus für Kohlenstoff (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) und damit den weltweit ersten Kohlenstoffimportzoll ein. Dies ist ein entscheidender Teil der Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Klimawandels, die im „Fit for 55“-Paket verankert ist und darauf abzielt, Europa bis 2050 zu einem klimaneutralen Kontinent zu machen.
Mit CBAM möchte die EU gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und sicherstellen, dass europäische Unternehmen, die über das EU-Emissionshandelssystem (ETS) bereits einen Preis für Kohlendioxidemissionen zahlen, fair mit Produkten aus Ländern konkurrieren, in denen solche Gebühren nur minimal oder gar nicht erhoben werden. Damit soll auch dem Problem des „Carbon Leakage“ entgegengewirkt werden, dem Effekt der Verlagerung der Produktion aus der EU in Länder mit weniger strengen Klimavorschriften, um die Bezahlung von CO2-Emissionen zu vermeiden.
Obwohl CBAM ein bedeutender Schritt in der Klimapolitik der EU ist, gehen seine Auswirkungen über Umweltaspekte hinaus, da es wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen auf den internationalen Handel und die Betriebsdynamik in verschiedenen Sektoren haben wird. Die Europäische Union nutzt den „Brüssel-Effekt“ und setzt darauf, dass CBAM in diesem Bereich zum goldenen Standard wird, ähnlich wie die DSGVO die globalen Datenschutzstandards beeinflusst hat. Dadurch wird sichergestellt, dass sich Unternehmen außerhalb der EU an die Gesetze halten, was weltweit einen Dominoeffekt auslöst.
Für Hersteller und Importeure außerhalb der EU, insbesondere aus dem Westbalkan, birgt die Einführung von CBAM viele Herausforderungen und Chancen. Da auf die EU ein erheblicher Teil der Gesamtexporte entfällt und aufgrund der Struktur des verarbeitenden Gewerbes ist unsere Region besonders gefährdet. Unternehmen, die betroffene Produkte in die EU exportieren, müssen jetzt agil, informiert und zukunftsorientiert sein.
Was beinhaltet CBAM?
Die CBAM-Verordnung wurde am 18. April 2023 verabschiedet und die Durchführungsverordnung, die die Antragsmethode klarstellt, wurde am 17. August 2023 veröffentlicht. Damit ist der Grundstein für die CBAM-Übergangsphase gelegt, die am 1. Oktober 2023 beginnt.
Während dieses Zeitraums müssen EU-Importeure vierteljährlich über die Kohlendioxidemissionen der angegebenen Produktkategorien berichten, eine Finanzabgabe wird jedoch nicht erhoben. Die ersten CBAM-Berichte sollten bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. Diese Übergangsphase gibt Unternehmen und anderen Interessengruppen Zeit, sich umfassend auf die vollständige Einführung von CBAM ab Januar 2026 vorzubereiten.
Um den Meldeprozess zu vereinfachen, wird eine elektronische Datenbank eingerichtet, um die während des Übergangszeitraums gemeldeten Informationen zu sammeln. Zunächst wird das Übergangsregister der CBAM eröffnet, das die Grundlage für das künftige permanente Register bilden wird.
Wie wirkt sich CBAM auf Nicht-EU-Produzenten und EU-Importeure aus?
Die Berechnung der CO2-Emissionen in der Produktion ist komplex und die Überwachungspflicht liegt bei Nicht-EU-Produzenten. Während bestimmte Standardwerte fehlende Daten überbrücken, ist ihre Verwendung begrenzt. Die CBAM-Verordnung erfordert zuverlässige Emissionsdaten in der gesamten Lieferkette, was für Unternehmen weltweit eine erhebliche Herausforderung darstellt.
Obwohl in der Übergangsphase keine finanziellen Belastungen entstehen, drohen EU-Importeuren bei unterlassener oder falscher Meldung Strafen in Höhe von 10 bis 50 Euro pro Tonne nicht gemeldeter CO2-Emissionen. Kritiker in der EU befürchten, dass diese relativ niedrigen Bußgelder Unternehmen dazu veranlassen, ihre tatsächlichen Emissionen nicht zu melden, und den Weg für die Vermeidung zukünftiger finanzieller Verpflichtungen ebnen. Sie drängen darauf, dass die Strafbestimmungen der CBAM mit dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) übereinstimmen, das derzeit 100 Euro pro Tonne für nicht deklarierte Emissionen vorsieht.
Ab Januar 2026 beginnt die vollständige Umsetzung von CBAM, wodurch die Verpflichtung zum Kauf und zur Rückgabe von CBAM-Zertifikaten eingeführt wird, die den deklarierten eingebetteten Emissionen entsprechen. Wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind, beeinträchtigt diese finanzielle Belastung die Produktrentabilität und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem EU-Markt.
Was soll getan werden?
Das Verständnis von CBAM und seinen geschäftlichen Auswirkungen ist für alle Nicht-EU-Unternehmen, die eine Kompatibilität mit dem EU-Markt anstreben, von entscheidender Bedeutung. Die Verordnung stellt einen Antrieb für globale Nachhaltigkeit und neue Marktdynamiken dar.
CBAM möchte andere Länder und Regionen dazu ermutigen, eigene Emissionshandelssysteme einzurichten. Jüngste Ankündigungen aus Ländern wie der Türkei und Indonesien, ein Emissionspreissystem einzuführen, bestätigen diese Annahme.
Darüber hinaus sieht die CBAM-Verordnung vor, dass diese Abgabe nicht für Länder gilt, die Emissionspreissysteme eingeführt haben, die dem EU-ETS gleichwertig sind, und dass nur die Differenz zwischen dem durch das EU-ETS ermittelten Preis und dem lokalen System gezahlt wird, ohne Doppelbesteuerung. Es ist wünschenswert, dass andere Länder und Regionen diesen Beispielen folgen.
Unternehmen müssen sich schnell vorbereiten, indem sie zunächst umfassend die finanziellen und anderen Auswirkungen von CBAM auf ihre Geschäftstätigkeit untersuchen. Es ist wichtig, den Datenbedarf gründlich zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf die Messung der tatsächlichen CO2-Emissionen in der Produktion, die Feststellung, wo Lücken bestehen, und die Einrichtung interner Datenerfassungs- und Überwachungsprozesse. Die genaue Einhaltung der EU-Richtlinien und möglicher Regelanpassungen während der Übergangsphase ist von entscheidender Bedeutung. Ab dem 1. Oktober sollten sich Importeure beim CBAM Transitional Electronic Register registrieren und regelmäßig und genau Bericht erstatten.
Angesichts dieser Dynamik ist es von entscheidender Bedeutung, dass Wirtschaftsbeteiligte außerhalb der EU vorbereitet sind. Es ist sehr wichtig, dass sie sich anpassen und auf eine Zukunft vorbereiten, in der Nachhaltigkeit keine Frage der Wahl, sondern die neue Norm im internationalen Handel ist.
Unternehmen
Advokat Bogdan M. Gecić
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