Öffentliche Anhörung zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beginnt – Bilanzverantwortung und Auktionspreise im Fokus
Als Grund für die Änderung des im April 2021 angenommenen Gesetzes führt das Ministerium Probleme bei der Umsetzung an und ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen Probleme beseitigen und Bedingungen für die Realisierung neuer EE-Projekte und die Durchführung von Auktionen schaffen können, ohne den Betrieb der Übertragungsnetzbetreiber und des garantierten öffentlichen Versorgers zu gefährden.
In diesem Sinne sollte die dem garantierten Lieferanten durch das geltende Gesetz zugewiesene Gleichgewichtsverantwortung nach der Verabschiedung von Gesetzesänderungen in der Verantwortung des Erzeugers liegen, d. h. des Teilnehmers an den Auktionen. Außerdem sollten Gesetzesänderungen das Konzept des Erzeuger-Verbrauchers nur auf Prosumer beschränken, die sich an das Vertriebsnetz anschließen.
Unter den wichtigeren Neuerungen ist der Vorschlag hervorzuheben, dass der maximale Auktionspreis für EE-Projekte vom Ministerium statt von der Energieagentur festgelegt wird, was darauf abzielt, einen möglichen Zusammenbruch des Auktionsverfahrens zu verhindern.
Den Gesetzesänderungsvorschlag, die Begründung und das Kommentierungsverfahren können Sie hier nachlesen.Kommentare zu den vorgeschlagenen Änderungen werden in elektronischer Form übermittelt.
Die öffentliche Anhörung ist bis zum 9. Februar 2023 geöffnet.