Was ist ein Start-up und was ist ein Business Angel? – Dies sind die Registrierungsregeln in Serbien

Quelle: Portal Preduzetništvo Montag, 16.01.2023. 15:10
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(FotoPalto/shutterstock.com)
Der Vorstand des Innovationsfonds hat das Regelwerk zum Register der Themen des Nationalen Innovationssystems verabschiedet, das die Bedingungen für die Eintragung in das Register und die Löschung aus dem Register festlegt.

Ziel des Regelwerks ist es, einen Einblick in den Zustand des Innovationssystems zu geben und die Grundlage für die Unterstützung der Themen zu sein.

Ein Start-up kann in das Register eingetragen werden, wenn es als Gesellschaft (wenn es nicht durch Statusänderung einer Trennung oder Fusion entstanden ist) oder als Unternehmen mit Sitz in Serbien registriert ist und nicht mehr als 10 Jahre seit seiner Gründung und mehr als fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Realisierung der ersten Betriebseinnahmen vergangen sind. Ein eingetragenes Start-up kann keinem Konkurs- oder Liquidationsverfahren unterliegen.

Zusätzliche Voraussetzungen für die Registrierung eines Start-ups sind, dass die Kosten für Instandhaltung und Entwicklung mindestens 10 % der Gesamtausgaben in jedem vergangenen Jahr betragen haben, wenn der Antragsteller keine finanzielle Vergangenheit hat. Die Kommission, die vom Fonds gebildet wird, entscheidet über die Anfrage basiert auf einer Schätzung gemäß den definierten Kriterien, ob der Bewerber ein innovatives Produkt, eine innovative Dienstleistung oder Technologie entwickelt und ob sie das Potenzial für ein schnelles und großes Wachstum hat, heißt es auf dem Unternehmensportal (Portal preduzetnistva) des Wirtschaftsministeriums.

In das Register können auch Business Angels aufgenommen werden, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen, auf deren Grundlage sie das Risiko einer Investition in ein Start-up einschätzen können.

Sie können nur registriert werden, wenn sie in den letzten drei Jahren Geldmittel in Höhe von mindestens 5.000 Euro oder dem Gegenwert in einer anderen Währung in ein oder mehrere serbische Start-ups investiert haben. Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird durch die Erklärung der Erfüllung der Voraussetzungen für die Eintragung eines Business Angels in das Register bestätigt, sowie ein gültiges Dokument, anhand dessen der Gegenstand der Investition bestimmt werden kann, sowie ob die angelegte Mittel eingegangen sind.

Das gesamte Regelwerk zum Themenregister des Nationalen Innovationssystems finden Sie HIER.
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