Besondere Bedingungen für Warenverkehr mit Kosovo ab dem 1. Januar
Die Regierung Serbiens hat eine Verordnung über Warenverkehr zwischen Serbien und der Autonomen Provinz Kosovo und Metochien (APKM) beschlossen. Sie tritt in Kraft am 1. Januar 2011.
Eingeführte Waren, die an Empfänger in Serbien gesandt und geliefert wird, bzw. das Territorium der Provinz Kosovo transitiert, darf die administrative Linie zwischen der Republik Serbien und Kosovo nicht überqueren bzw. aus der Provinz Kosovo und Metochien in Serbien einreisen, ohne bevor den zuständigen Zollstationen auf Grenzübergängen Preševo und Prohor Pčinjski angemeldet zu werden.
Alle Postsendungen aus der Provinz Kosovo müssen dem Zoll-Kontrollpunkt angemeldet und der Zollstation Niš - Filiale Post Niš zugestellt werden. Alle Luftsendungen aus der APKM müssen zunächst der Zollstation Belgrad - Filiale Flughafen Belgrad zugestellt werden.
Importierte Waren, die in die Republik Serbien über das Terrtorium der APKM eingeführt werden, unterliegen der Verzollung, der Verbrauchs- und Mehrwertsteuer im Einklang mit den Vorschriften der Republik Serbien.
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