Besondere Bedingungen für Warenverkehr mit Kosovo ab dem 1. Januar

Quelle: eKapija Montag, 29.11.2010. 15:38
Kommentare
Podeli

Die Regierung Serbiens hat eine Verordnung über Warenverkehr zwischen Serbien und der Autonomen Provinz Kosovo und Metochien (APKM) beschlossen. Sie tritt in Kraft am 1. Januar 2011.

Eingeführte Waren, die an Empfänger in Serbien gesandt und geliefert wird, bzw. das Territorium der Provinz Kosovo transitiert, darf die administrative Linie zwischen der Republik Serbien und Kosovo nicht überqueren bzw. aus der Provinz Kosovo und Metochien in Serbien einreisen, ohne bevor den zuständigen Zollstationen auf Grenzübergängen Preševo und Prohor Pčinjski angemeldet zu werden.

Alle Postsendungen aus der Provinz Kosovo müssen dem Zoll-Kontrollpunkt angemeldet und der Zollstation Niš - Filiale Post Niš zugestellt werden. Alle Luftsendungen aus der APKM müssen zunächst der Zollstation Belgrad - Filiale Flughafen Belgrad zugestellt werden.

Importierte Waren, die in die Republik Serbien über das Terrtorium der APKM eingeführt werden, unterliegen der Verzollung, der Verbrauchs- und Mehrwertsteuer im Einklang mit den Vorschriften der Republik Serbien.

Für weitere Informationen



Klicken Sie, bitte, hier, um die PDF-Datei zu öffnen
Kommentare
Ihr Kommentar
Vollständige Informationen sind nur für gewerbliche Nutzer/Abonnenten verfügbar und es ist notwendig, sich einzuloggen.

Sie haben Ihr Passwort vergessen? Klicken Sie HIER

Für kostenfrei Probenutzung, klicken Sie HIER

Verfolgen Sie Nachrichten, Angebote, Zuschüsse, gesetzliche Bestimmungen und Berichte auf unserem Portal.
Registracija na eKapiji vam omogućava pristup potpunim informacijama i dnevnom biltenu
Naš dnevni ekonomski bilten će stizati na vašu mejl adresu krajem svakog radnog dana. Bilteni su personalizovani prema interesovanjima svakog korisnika zasebno, uz konsultacije sa našim ekspertima.