Baugenehmigungen in der Republik Serbien
Quelle: eKapija+
Mittwoch, 18.05.2022.
19:08
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(FotoGoodluz/shutterstock.com)
Da jedoch keine Verordnungen zur Regelung des Verfahrens erlassen wurden, ist die Eintragung derzeit nur für den Bau/die Planung komplizierter Anlagen erforderlich, die in Artikel 133 des Gesetzes vorgeschrieben sind, wie z. B. Brücken, Staatsstraßen erster und zweiter Ordnung, hohe Dämme, Anlagen mit einer Höhe von mehr als 50 m, Kraftwerke mit einer Leistung von mehr als 10 MW usw. ("große Lizenzen").
Das Verfahren zur Erlangung von Großlizenzen wird durch das Gesetz und das Regelwerk über die Art und Weise, das Verfahren und den Inhalt der Angaben zur Feststellung der Erfüllung der Bedingungen für die Erteilung von Lizenzen für die technische Dokumentation und von Lizenzen für den Bau von Anlagen, für die eine Baugenehmigung durch das Ministerium oder die autonome Provinz erteilt wird, sowie über die Bedingungen für den Entzug solcher Lizenzen ("Regelwerk") geregelt.
Große Genehmigungen sind nicht erforderlich für Investitionen oder laufende Instandhaltungsarbeiten und für alle Arbeiten, die das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht verändern, d.h. Arbeiten, die die Gemeinschaftsbereiche des Gebäudes und deren Nutzung nicht betreffen.
Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen, Zuständigkeit und Dauer
Das Gesetz und das Regelwerk sehen vor, dass große Lizenzen für Bautätigkeiten nur von juristischen Personen oder Unternehmern mit entsprechender beruflicher Qualifikation und hauptberuflichen Ingenieuren mit persönlicher Ingenieurslizenz und entsprechender persönlicher beruflicher Qualifikation erworben werden können. Für Planungstätigkeiten muss nur die zweite Bedingung erfüllt sein, d. h. Ingenieure mit persönlichen beruflichen Ergebnissen müssen eingestellt werden.
Der Begriff "berufliche Ergebnisse" bezieht sich auf die Beteiligung an der Erstellung der technischen Dokumentation, die Durchführung der technischen Kontrolle, d.h. die Beteiligung an der Konstruktion und dem Bau komplexer Anlagen, die in Artikel 133 des Gesetzes vorgeschrieben sind ("Anlagen"). Die genaue Anzahl der Ingenieure und die Lizenzen, über die sie verfügen müssen, sowie die Referenzen in einem bestimmten Bereich sind im Regelwerk genau festgelegt.
Die zuständige Behörde für die Erteilung der Lizenzen ist das Ministerium für Bau, Verkehr und Infrastruktur ("Ministerium"), das eine Expertenkommission bildet, die die Relevanz der Referenzen und die Erfüllung der erforderlichen Bedingungen bewertet.
Große Lizenzen für bestimmte Anlagentypen vorgeschrieben (FotoChrispo/shutterstock.com)
Das Register ist besonders wichtig, weil die Erstellung der technischen Dokumentation und der Bau von Anlagen nur von juristischen Personen mit entsprechenden Großlizenzen durchgeführt werden können und Investoren die Großlizenzen von juristischen Personen, die möglicherweise Anlagen planen oder bauen werden, überprüfen können.
Vorgesehene Sanktionen für den Bau/die Erstellung der technischen Dokumentation ohne eine große Lizenz
Eine juristische Person, die ohne die entsprechende Großlizenz die technische Dokumentation erstellt oder Arbeiten an den Anlagen durchführt, kann mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 3.000.000,00 Dinar bestraft werden.
Eine juristische Person, die das Bauministerium nicht unverzüglich schriftlich über eine Änderung der zuvor festgelegten Bedingungen informiert und nicht innerhalb von 30 Tagen eine Bestätigung über die Erfüllung der Bedingungen zur Eintragung in das entsprechende Register vorlegt, wird mit einer Geldstrafe in gleicher Höhe belegt.
Darüber hinaus droht der für die juristische Person verantwortlichen Person, die Arbeiten ohne Großlizenz ausführt oder die zuständige Behörde nicht über die Änderung der Bedingungen informiert, eine Geldstrafe von bis zu 200.000,00 Dinar für das gleiche wirtschaftliche Vergehen.
Großlizenzen können nur von Personen mit Wohnsitz in der Republik Serbien (einschließlich juristischer Personen, Unternehmern und Niederlassungen ausländischer juristischer Personen, die in der Republik Serbien tätig sind) erworben werden, und dementsprechend können Einrichtungen nicht von Nicht-Residenten der Republik Serbien geplant/gebaut werden.
Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie die Anwaltskanzlei Milošević kontaktieren.
Unternehmen
Advokatska kancelarija Milošević
Ministarstvo građevinarstva, saobraćaja i infrastrukture Republike Srbije
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