Frist für die Einreichung des Bescheids bei der Steuerverwaltung über die Zahlung des Unternehmerlohns läuft am 15. Dezember ab

Quelle: porezi.rs Donnerstag, 09.12.2021. 14:29
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Illustration (FotoPixabay.com/William Iven)Illustration
Die Unternehmer, die sich entschieden haben, im Jahr 2022 den Unternehmerlohn auszuzahlen, müssen dies in elektronischer Form bis spätestens 15. Dezember 2021 über das ePorezi-Portal der Steuerverwaltung einreichen.

Die gleiche Frist gilt für Unternehmer, die beschließen, die Zahlung des Unternehmerlohns im Jahr 2022 einzustellen.


Der Unternehmer, der sich einmal entschließt, den Unternehmerlohn zu zahlen und es auch in den Folgejahren weiter zahlen möchte, muss dies der Steuerverwaltung nicht mitteilen.
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