Frist für die Einreichung des Bescheids bei der Steuerverwaltung über die Zahlung des Unternehmerlohns läuft am 15. Dezember ab
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Illustration (FotoPixabay.com/William Iven)
Die gleiche Frist gilt für Unternehmer, die beschließen, die Zahlung des Unternehmerlohns im Jahr 2022 einzustellen.
Der Unternehmer, der sich einmal entschließt, den Unternehmerlohn zu zahlen und es auch in den Folgejahren weiter zahlen möchte, muss dies der Steuerverwaltung nicht mitteilen.
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Poreska uprava Srbije
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