Einführung der Übergangsbestimmungen zum präferenziellen Warenursprung zwischen Serbien und der EU beginnt
Quelle: Tanjug
Donnerstag, 09.12.2021.
11:31
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Illustration (Foto101akarca/shutterstock.com)
Die Regeln sind, wie gesagt, einfacher und flexibler für die Nutzer, und die wichtigste Neuerung, die die Übergangsregelung mit sich bringt, ist, dass die Toleranzschwelle für die Verwendung von Materialien ohne Herkunft angehoben wird, und zwar für die meisten landwirtschaftlichen Produkte auf 15 % der Nettomasse des Erzeugnisses und bei gewerblichen Erzeugnissen bis zu 15 % des Wertes des Fertigerzeugnisses.
Die Regeln sind nicht bindend, sondern werden auf freiwilliger Basis implementiert und können von Wirtschaftssubjekten, die die definierten Vorteile realisieren möchten, anstelle derjenigen, die auf den Regeln der PEM-Konvention basieren, umgesetzt werden.
Das PEM-Übereinkommen gilt weiterhin uneingeschränkt zwischen den Vertragsparteien.
Unternehmen
Ministarstvo finansija Republike Srbije
Tags
Übergangsregelungen zum präferenziellen Warenursprung
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess Serbiens und der EU
PEM-Übereinkommen
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