Frist für die Einreichung von Anträgen zur Berechnung der Ökosteuer für 2021 bis 31. Juli

Quelle: porezi.rs Dienstag, 13.07.2021. 10:14
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Diejenigen, die zur Zahlung der Umweltschutzgebühr verpflichtet sind, müssen bis spätestens 31. Juli einen Antrag stellen, der die für die Ermittlung der Umweltschutzgebühr für das Jahr 2021 wichtigen Daten enthält.

Der Antrag wird über das Formular 1 eingereicht und kann elektronisch über das LPA-Portal (lpa.gov.rs) eingereicht werden. Zur Eingabe der Daten sollte im Abschnitt „Unos prijave“ die Option „Prijava za utvrđivanje lokalne eko naknade“ ausgewählt werden.

Gebührenpflichtig sind die juristischen Personen und Unternehmer (einschließlich Pauschalsteuerpflichtigen), deren Tätigkeitsschlüssel in der Anlage 1 der Verordnung über die Kriterien zur Bestimmung der umweltbelastenden Tätigkeiten nach den negativen Auswirkungen auf die Umwelt als Folge der Durchführung der Tätigkeit aufgeführt ist („Amtsblatt der Republik Serbien“, Nr. 86/2019 und 89/2019).
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