Neues Regelwerk zur Mehrwertsteuer veröffentlicht - In Kraft ab 1. Juli

Quelle: porezi.rs Donnerstag, 15.04.2021. 14:46
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Podeli
Illustration (FotoAndrey_Popov/shutterstock.com)Illustration
Das Regelwerk zur Mehrwertsteuer wurde im Amtsblatt der RS Nr. 37/2021 veröffentlicht und gilt ab dem 1. Juli 2021. Das erwähnte Regelwerk enthält 282 Artikel, es enthält alle bestehenden Regelwerke, die jetzt in einem integriert sind und die wesentliche Änderungen erfahren haben.

Die wichtigsten Änderungen betreffen Folgendes:

  • Besteuerung des Handels mit Waren und Dienstleistungen im Bauwesen,
  • Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage und spätere Änderungen der Steuerbemessungsgrundlage,
  • Ermittlung von Werbematerial, Geschäftsproben und anderen Geschenken mit geringem Wert,
  • Art und Verfahren der Ausübung von Steuerbefreiungen mit dem Recht zum Abzug früherer Steuern und ohne das Recht zum Abzug früherer Steuern,
  • Übertragung des gesamten Eigentums oder seines Teils,
  • Rechnungsstellung,
  • Führen von Aufzeichnungen über die Mehrwertsteuer und Melden von Daten im Mehrwertsteuerformular usw.

Die Übergangsbestimmung sieht vor, dass, wenn eine Gebühr oder ein Teil davon für die Lieferung von Waren / Dienstleistungen am oder nach dem 1. Juli 2021 erhoben oder gezahlt wird, die ab dem 30. Juni 2021 geltenden Bestimmungen gelten, dh die derzeit gültigen Vorschriften.
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