Letzter Mindestlohn als staatliche Beihilfe wird am 7. Juli ausgezahlt
Quelle: Tanjug
Dienstag, 16.06.2020.
15:45
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Illustration (Fotoeivanov/shutterstock.com)
Die dem Mindestlohn entsprechende Beihilfe in Höhe von rund 30.000 RSD wird auf die Zweckkonten der Unternehmen gezahlt. Die beiden vorherigen Zahlungen erfolgten am 7. Mai und 4. Juni.
Im Rahmen des Programms wirtschaftlicher Maßnahmen zur Abschwächung der negativen Folgen für die Binnenwirtschaft baten die Arbeitgeber um staatliche Hilfe in Form von drei Mindestlöhnen in Höhe von insgesamt 750 EUR, rund 90.000 RSD.
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Ministarstvo finansija Republike Srbije
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staatliche Beihilfe für Unternehmen
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