Bis Verabschiedung des neuen Gesetzes bleibt Kapitalertragssteuer auf Zinsen aus Fremdwährungsanlagen bei 20%
Die Kapitalertragssteuer für Zinsen aus Fremdwährungssparanlagen bleibt unverändert - 20% - bis Inkrafttreten der Abänderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Kapitalertragssteuer, erklärte gestern (25. Januar 2010) das serbische Finanzministerium.
Die Regierung hat noch am 17. Dezember 2009 die vorgeschlagenen Abänderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Kapitalertragssteuer angenommen und dem Parlament zur Diskussion gegeben. Der Gesetzgeber hat, nämlich, eine Verringerung der Steuer von 20 auf 20% gesehen, sagte man im Ministerium.