Wie funktioniert die Nachtschicht während der Ausgangssperre?
Die Ausgangssperre betrifft alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsprozess nachts bzw. außerhalb der erlaubten Ausgangszeit stattfindet. Es ist vorgesehen, dass die Ausgangssperre nicht die Personen betrifft, denen das Innenministerium eine gesonderte Erlaubnis ausstellt.
Die Wirtschaftskammer Serbien hat heute serbische Unternehmer aufgerufen, sich zu melden und die Angaben zu ihren Gesellschaften zur Verfügung zu stellen, damit die Gesellschaften, die den Arbeitsprozess außerhalb der erlaubten Ausgangszeit organisieren oder ihre Tätigkeiten im Dreischichtensystem durchführen, eine entsprechende Erlaubnis für ihre Arbeitnehmer sicherstellen und diese ihre Arbeitspflichten ungestört erledigen können.
Es ist erforderlich, eine Bewegungserlaubnis einzuholen, damit die Tätigkeit im Dreischichtensystem und die Arbeit außerhalb der erlaubten Ausgangszeit organisiert und auf diese Art eine potenzielle im Strafgesetzbuch vorgesehene Bestrafung vermieden werden kann. Wir haben das Innenministerium zur Erteilung der Auskünfte über die Einholung der angeführten Genehmigungen kontaktiert und uns wurde mitgeteilt, dass gerade Stellung zur Prozedur der Erlaubniserteilung genommen wird.
Das TSG Team wird Sie kontinuierlich über die Neuigkeiten zu diesem und anderen Themen für die Dauer des Ausnahmezustandes in der Republik Serbien informieren, der zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus eingeführt wurde.
Für jede zusätzliche Frage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Corona Alert-Webseite