Serbische Regierung verbietet Einreise und Bewegung ausländischer Staatsbürger aus weiteren sieben Ländern

Quelle: eKapija Sonntag, 15.03.2020. 15:52
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(FotoKichigin/shutterstock.com)
Die Entscheidung, die durch Cornavirus (SARS-COV-2) verursachte Krankheit COVID 19 für Infektionskrankheit zu erklären, wurde von der Regierung Serbiens mit der Maßnahme der obligatorischen ärztlichen Überwachung und 14-tägige Isolierung für alle Bürger Serbiens aus den als Epidemieherde ausgewiesenen Ländern ergänzt.

Die Regierung Serbiens hat daher vorübergehend die Einreise ausländischer Einwohner aus den als Epidemieherde ausgewiesenen Gebieten verboten, unabhängig von der Staatsbürgerschaft oder dem Land, in dem die Reiseunterlagen ausgestellt wurden, heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung.

Die Maßnahmen betreffen Ausländer aus Frankreich, Deutschland, Slowenien, Österreich, Spanien, Griechenland und der Schweiz.


Das vorübergehende Einreiseverbot für Serbien gilt weiterhin für alle in China und Südkorea lebenden Ausländer, genauer gesagt für die Provinz Hubei (China), die Stadt Daegu und die Provinz Nord-Gyeongsang (Südkorea).

Das vorübergehende Einreiseverbot für Serbien gilt auch für Ausländer, die sich in Italien, Iran und Rumänien aufhielten.

Die Maßnahmen betreffen nicht die Besatzungen von Frachtfahrzeugen, die den internationalen Straßentransport durchführen, und im Falle eines Transits ist der Aufenthalt auf einen Zeitraum von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt der Einreise in das Gebiet Serbiens begrenzt.

Die Besatzungen von Schiffen, die Waren zu serbischen Häfen transportieren, sind ebenfalls ausgenommen, während bei Transitrouten der Aufenthalt für Schiffe mit menschlicher Besatzung auf 90 Stunden und für selbstfahrende Schiffe auf 60 Stunden ab dem Moment der Einreise in das Gebiet Serbiens begrenzt ist, wenn sie stromaufwärts fahren, und auf 72 Stunden bzw. 54 Stunden, wenn sie stromabwärts fahren.


Ausgenommen sind auch die Besatzungen von Zügen, die in die durch internationale Abkommen festgelegte Zone von Grenzstationen einfahren, sowie die Besatzungen von Flugzeugen mit Serbien als Endziel oder auf der Durchreise durch die internationalen Flughäfen Serbiens.

Wie auf der Website der Regierung erwähnt, gelten die Maßnahmen nicht für Personen, die von der Regierungsbehörde, bestehend aus Vertretern der Ministerien für Gesundheit, auswärtige Angelegenheiten, innere Angelegenheiten und Bauwesen, Verkehr und Infrastruktur sowie humanitäre Hilfe, zur Einreise nach Serbien ermächtigt wurden Konvois mit einer obligatorischen Begleitung, die auf diplomatischem Wege festgelegt wird.
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