Neue Regeln für Berichte über Geschäfte im Ausland, die Unternehmen mit Sitz in Serbien der Zentralbank Serbiens zustellen
Aufgrund des Gesetzes über Devisengeschäfte beschloss der serbische Zentralbankpräsident Radovan Jelašić neue Regeln für Berichte über Geschäfte und Transaktionen im Ausland, die alle Unternemen mit Sitz in Serbien erstatten und der Zentralbank Serbiens zustellen müssen.
Die Zentralbank Serbiens muss über folgende Geschäfte und Transaktionen im Ausland informiert werden:
- direkte Investitionen der gebietsfremden Wirtschaftssubjekte im Land oder gebietsansässigen im Ausland;
- nicht direkte Investitionen der gebietsfremden Wirtschaftssubjekte in Wertpapiere, die von gebietsansässigen ausgegeben worden sind;
- nicht direkte Investitionen der gebietsansässigen Wirtschaftssubjekte in Wertpapiere, ausgegeben von gebietsfremden;
- Investitionen der gebietsfremden Wirtschaftssubjekte in Schuldverschreibungen, ausgegeben von gebietsansässigen;
- Investitionen der gebietsansässigen Wirtschaftssubjekte in Schuldverschreibungen, ausgegeben von gebietsfremden;
- Investitionen in Form von Bauarbeiten, ausgeführt von gebietsfremden Wirtschaftssubjekten im Inland;
- Investitionen in Form von Bauarbieten, ausgeführt von gebietsansässigen Wirtschaftssubjekte im Ausland;
- Kontostand und Veränderungen der Kontostände der gebietsansässigen Wirtschaftssubjekten im Ausland;
- Kontostand und Veränderungen der Kontostände aufgrund Geschäfte mit dem Ausland;
- Andere Geschäfte, die bei der Erstellung der Zahlungsbilanz berücksichtigt werden müsen.
Berichtspflichtig sind auch das Zentralregister für Wertpapiere, Depot und Clearing, die über Investitionen der gebietsfremden Wirtschaftssubjekten in Aktien und Anteilen der gebietsansässigen Wirtschaftssubjekte kotiert an einheimischen Börse berichten müssen.
Der Zentralbank Serbiens ist verpflichtet, diese Berichte nur bei der Verfolgung der realisierten Zahlungsbilanz der Republik Serbien und der Investitionen der gebietsansässigen Wirtschaftssubjektn im Ausland und gebietsfremden Wirtschaftssubjekte in der Republik Serbien zu nutzen. Angabe aus solchen Berichten dürfen nur in aggregierten Form veröffentlicht werden.
Man hat sowohl Formulare als auch Fristen für diese Berichte bestimmt:
- Berichte über ausländische direkte Investitinen der gebietsfremden Wirtschaftssubjekte im Inland (Stand und Transaktionen) werden jede drei Monate auf dem Formular DI-1 zugestellt;
- Berichte über ausländische direkte Investitionen der gebietsansässigen Wirtschaftssubjekte im Ausland (Stand und Transaktionen) werden jede drei Monate auf dem Formular DI-2 zugestellt;
- Berichte über Portfolio-Investitionen der gebietsansässigen Wirtschaftssubjekte im Ausland – jede drei Monate auf dem Formular PI;
- Berichte über Investitionen in Schuldverschreibungen – Investitionen der gebietsansässigen Wirtschaftssubjekte in Schuldverschreibungen ausgegeben von gebietsfremden Wirtschaftssubjekten und Investitionen der gebietsfremde Wirtschaftssubjekte in Schuldverschreibungen ausgegeben von gebietsansässigen Wirtschaftssubjekten – einmal monatlich auf dem Formular HOV;
- Berichte über Transaktionen der gebietsansässigen Wirtschaftssubjekte mit gebietsfremden aufgrund der Investitionen in Form von Bauarbeiten – jede drei Monate, auf dem Formular GRU;
- Berichte über Kontostand und Veränderungen der Kontostände der gebietsansässigen Wirtschaftssubjekte im Ausland sowie auf Kontokorrentkonten – jede drei Monate, auf dem Formular RN.
Alle Formulare wurden im Amtsblatt der Republik Serbien – " Službeni glasnik" Nummer 87/2009 veröffentlicht.
Berichte werden in US-Dollar erstattet, aufgrund des offiziellen mittleren Wechselkurs des US-Dollars am letzten Tag der festgesetzten Frist.
Ausgefüllte Formulare sollen der Zentralbank Serbiens bzw. dem Sektor für wirtschaftliche Analysen und Forschungen – Abteilung für Zahlungsbilanz – Gruppe für Devisenstatistik – spätestens zehn Tage nach dem Ablauf der festgesetzten Frist per E-Mail auf E-Mail-Adresse [email protected] geschickt werden.