Zwangsliquidation für Unternehmen ab 2019, die keine zweijährigen Finanzberichte einreichen - Software muss vorbereitet werden

Quelle: Tanjug Mittwoch, 28.11.2018. 09:58
Kommentare
Podeli

(FotoIvana Vuksa)
Ab 2019 wird die Agentur für Handelsregister die Zwangsliquidation von Unternehmen durchführen, die für die letzten zwei Geschäftsjahre keine Finanzberichte vorlegen, erklärte die Agentur gegenüber Tanjug.

Sie erinnern daran, dass diese Maßnahme im neuen Gesellschaftsgesetz vorgesehen ist. Das erzwungene Liquidationsverfahren wird mit der Implementierung der Software beginnen. Auf dieser Grundlage bestimmt die Agentur, welche Unternehmen die Voraussetzungen für die Einleitung des Verfahrens erfüllen.

Nach Ablauf der Fristen für die Übermittlung der Finanzberichte werden die Unternehmen aus dem Register gelöscht, fügt die Agentur hinzu.



Sie erwarten, dass diese Innovation dazu führt, dass Unternehmen die Vorschriften stärker einhalten. Die Einreichung von Jahresabschlüssen ist eine der rechtlichen Verpflichtungen der Unternehmen, während die Veröffentlichung dieser Berichte die Transparenz und die Rechtssicherheit erhöht, erinnert die Agentur für Handelsregister.

Kommentare
Ihr Kommentar
Vollständige Informationen sind nur für gewerbliche Nutzer/Abonnenten verfügbar und es ist notwendig, sich einzuloggen.

Sie haben Ihr Passwort vergessen? Klicken Sie HIER

Für kostenfrei Probenutzung, klicken Sie HIER

Verfolgen Sie Nachrichten, Angebote, Zuschüsse, gesetzliche Bestimmungen und Berichte auf unserem Portal.
Registracija na eKapiji vam omogućava pristup potpunim informacijama i dnevnom biltenu
Naš dnevni ekonomski bilten će stizati na vašu mejl adresu krajem svakog radnog dana. Bilteni su personalizovani prema interesovanjima svakog korisnika zasebno, uz konsultacije sa našim ekspertima.