Wechselkursspanne für Euro begrenzt

Quelle: Tanjug Donnerstag, 08.11.2018. 15:12
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Podeli

(FotoMckyartstudio/shutterstock.com)
In seiner heutigen Sitzung hat der Vorstand der Zentralbank Serbiens die Entscheidungen zur Begrenzung des niedrigsten Wechselkurses beim Kauf und des höchsten Wechselkurses beim Verkauf von Euro beschlossen, die zugelassene Börsenhändler und der öffentliche Postbetreiber beim Kauf und/oder Verkauf von ausländischem Bargeld - dem Euro - anwenden können: ± 1,25%, bezogen auf den am jeweiligen Tag gültigen offiziellen mittleren Wechselkurs RSD/EUR.

In der Wechselkursliste eines autorisierten Devisenhändlers und des öffentlichen Postbetreibers darf der Wechselkurs beim Kauf von Euro um max.1,25% unter dem am jeweiligen Tag gültigen offiziellen mittleren RSD/EUR-Wechselkurs liegen. und der Kurs beim Verkauf darf nicht um mehr als 1,25% über dem am jeweiligen Tag gültigen offiziellen mittleren RSD/EUR-Wechselkurs liegen.

Ziel der Beschränkung ist es, zu verhindern, dass die Kauf-/Verkaufskurse zugelassener Börsenhändler aufgrund fehlenden Marktwettbewerbs erheblich von den meisten anderen zugelassenen Händlern abweichen. In der Regel sind solche Abweichungen in einigen Wechselstuben (am Flughafen, an Tankstellen, in Einkaufszentren usw.) zu beobachten, die wegen der fehlenden Mitbewerber wesentlich niedrigere/ öhere Wechselkurse anwenden, wenn sie ausländisches Bargeld kaufen oder verkaufen. im Vergleich zu den üblichen Sätzen, die an einem bestimmten Tag von anderen autorisierten Händlern angewandt werden, die dem Marktwettbewerb ausgesetzt sind.

Bei der Annahme der Entscheidungen orientierte sich die NBS an den Daten, aus denen hervorgeht, dass die Mehrheit der zugelassenen Börsenhändler Wechselkurse für den Euro in einem Bereich von weniger als ± 1,25% gegenüber dem offiziellen mittleren Wechselkurs RSD/EUR anwendet. Diese Einschränkung wirkt sich daher nicht auf den Betrieb der meisten zugelassenen Börsenhändler oder auf Tauschgeschäfte des öffentlichen Postbetreibers aus.

Diese Entscheidungen gelten ab dem 1. Januar 2019.

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