Das Fehlen von Baugenehmigung oder Nutzungserlaubnis kein Hindernis für notarielle Beurkundung
So etwas sieht der Artikel 4a des Gesetzes über Immoiblienhandel vor, der Notare dazu verpflichtet, die Vertragsparteien vor der Tatsache zu warnen, dass für den Gegenstand des Handels keine Baugenehmigung bzw. Nutzungserlaubnis erteilt wurde, und dies in das Originaldokument bei der Beurkundung als einen Vermerk anzufügen, erklärt Pasalic in einer Pressemitteilung.
Nur im Falle, wenn Vertragsparteien die Eintragung dieses Vermerks in den Vertrag verweigern, sind Notare verpflichtet, die Beurkundung abzulehnen, sagt der Ombudsmann bezüglich der aktuellen Diskussion in der Öffentlichkeit.
Die Stadt Belgrad und die Notarkammer einigten sich am Mittwoch, 29. August, eine gemeinsame Initiative vor dem Justizministerium zur Änderung des Gesetzes über Immobilienhandel zu starten, um den Handel mit Immobilien ohne erforderte Genehmigungen zu verhindern. Der stellvertretende Bürgermeister von Belgrad, Goran Vesic, forderte Notare noch früher auf, den Verkauf von illegalen Bauten nicht zu beurkunden.
Der Ombudsmann empfiehlt allen Bürgern, die ein gewisses Dilemma bezüglich des Verhaltens und Handelns von Notaren haben, sich an die Notarkammer Serbien und das Justizministerium zu wenden.
Der Ombudsmann wird, falls erforderlich, aufgrund seiner Kontrollbefugnisse, wie auch aufgrund seiner Befugnisse der vorbeugenden Maßnahmen und der Zusammenarbeit den vollen Beitrag zur Schaffung von Rechtssicherheit in diesem Bereich leisten.
Wenn es sich herausstellt, dass für den besseren, größeren oder schnelleren Schutz der Bürgerrechte auf Sicherheit und friedlichen Genuss von Eigentum eine Änderung und Ergänzung des güligen Gesetzes notwendig ist, wird sich der Ombudsmann mit der entsprechenden Initiative an zuständige Behörden wenden, heißt es in der Mitteilung.