Neue Regeln für Lebensmittelkennzeichnung und Vermarktung treten in Kraft - Mehr Informationen für Verbraucher
Das neue Regelwerk zur Kennzeichnung, Etikettierung und Vermarktung von Lebensmitteln trat am 15. Juni in Kraft. Es wurden zahlreiche Neuerungen eingeführt, die Verbrauchern ermöglichen, beim Kauf von Lebensmitteln und bezüglich der Verantwortung in der Lebensmittelbranche besser informiert zu sein.
Unter anderem sind die Lebensmittelhersteller nun verpflichtet, den Energiewert auf dem Etikett sowie die Menge an Fetten, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zuckern, Proteinen und Salzen anzugeben.
Sie dürfen Natrium nicht mehr auf Nährwertdeklarationen eintragen, sondern müssen stattdessen den Salzgehalt angeben.
Die vor dem 15. Juni produzierten, verpackten und deklarierten Lebensmittel, die in den Lagerhäusern der Produzenten und Geschäfte gelagert werden, können vor dem Verfallsdatum und spätestens bis zum 31. Dezember 2018 auf den Markt gebracht werden.
Lebensmittel, die nach dem 15. Juni produziert werden, müssen gemäß den neuen Vorschriften deklariert werden.
Das Regelwerk schreibt auch Regeln der Praxis der ehrlichen Information vor, das heißt, es definiert, dass die Bereitstellung von Informationen über Lebensmittel den Endverbraucher nicht täuschen darf, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, seine Art, Identität, Eigenschaften, Zusammensetzung, Menge, Ablaufdatum, Herkunftsland oder -ort und Art der Produktion.