Vorlage für das Gesetz über öffentliche Beschaffungen vor dem serbischen Parlament

Quelle: Tanjug Dienstag, 19.02.2008. 14:21
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Podeli

Die Regierung Serbiens brachte die Vorlage für das Gesetz über öffentliche Beschaffungen ins Parlament ein, die Bedingungen, Form und Prozedur der öffentlichen Vergabeferfahren und Ausschreibungen regeln und Neuigkeiten in ihre Veröffentlichung einführen soll.

Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass Ausschreibungen und Vergabeverfahren außer im Amtsblatt der Republik Serbien in einem Webportal für öffentliche Beschaffungen veröffentlicht werden, anstatt in einer Tageszeitung wie bisher. Anbieter können auf diese Weise bessere Übersicht über das öffentliche Beschaffungswesen verschaffen.

Das gilt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Wert über 5 Mio. und für Bau- und Handwerksaufträge über 20 Mio. Dinar. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen im erwähnten Webportal soll kostenlos sein, was zur Senkung der bisherigen Kosten für die Veröffentlichung in Tageszeitungen (2 Mio. Euro jährlich einer ungefähren Schätzung nach) führen soll.

Ausschreibungsunterlagen für Liefer- und Dienstleistungsunterlagen im Wert über 150.000.000 Mio. Dinar bzw. für öffentliche Beschaffungen, deren Wert 300.000.000 Dinar übersteigt, sollen in einer, im internationalen Handel üblich genutzten Fremdsprache veröffentlicht werden.

Alle Werte in Ausschreibungsunterlagen sollen in Dinar angegeben werden. Angebote sollen unmittelbar oder per Post zugestellt werden. Man darf nur ein Angebot einreichen.

Ein Lieferauftrag bezieht sich auf Kauf, Pachtung und Leasing von Gütern. Dienstleistungen können auch eingeschlossen werden, wenn sie mit der Lieferung von beantragten Gütern verbunden sind. Die Ausführung der Arbeiten, bei denen Auftraggeber mehr als 50% des Wertes der öffentlichen Beschaffung deckt, wird vom Gesetzgeber als eine öffentliche Beschaffung betrachtet.

Zu öffentlichen Beschaffungen gehören Arbeiten, die Errichtung der Krankenhäuser, Kirchen, Sport- und Rekreationsanlagen, Schulen und Universitäten, Verwaltungsgebäude ermöglichen.

Alle, die an der öffentlichen Beschaffung teilnehmen, haben, nach dem neuen Gesetz, Recht, die Angaben im Angebot zu lesen, die bei der Eröffnung der Angebote verzeichnet werden, sowie auf die Einsicht in den Verlauf des Vergabeverfahrens, nachdem die Entscheidung getroffen worden ist.

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