Brot und Backwaren nach europäischen Normen - Neue Regelung bringt Backwarenindustrie in Ordnung
Die neue Regelung definiert Anforderungen in Bezug auf die Qualität erwähnter Produkte, sowie neue und präzisere Mindestqualitätsparameter für Weizen für den menschlichen Verzehr und für die industrielle Verarbeitung, erfährt das Wirtschaftsportal "eKapija" im Ministerium. Bisher wurden diese Parameter durch Standards definiert.
- Die Regelung ermöglicht jetzt, dass Weizen beim Ankauf entweder für den menschlichen Verzehr oder als Tierfutter klassifiziert wird. Um den Zugang zum internationalen Markt zu erleichtern und reale Getreidepreise zu erreichen, wurden neue Methoden für die Bestimmung von Mindestqualitätsparameter gegeben, die am internationalen Markt angewandt werden. Im Hinblick auf die Qualitätsparameter für Reis, sind Mindestqualitätsanforderungen statt Einstufung defiiert - unterstreicht man im Ministerium für Landwirtschaft.
Um neuen Marktanforderungen gerecht zu werden, wurden bei Mahlwaren Mindestqualitätsparameter für neue Produkte aus Weizen (Weizenmehl Type 400, Vollkornmehl und Hartweizenmehl) definiert und auch Qualitätsparameter für andere Arten von Mehl korrigiert. Wenn es um Teigwaren geht, wurde die aktuelle Situation am Markt analyisiert. Die Definierung von Qualitätsparameter wurde für manche Produkte nicht durchgeführt, weil sie auf dem Markt nicht verfügbar waren. Man hat aber auch Qualitätsparameter für "neue" Produkte bestimmt, z.B. für Teigwaren aus Hartweizenmehl.
- Eine Neuigkeit ist es, dass in der Regelung an einem Ort Qualitätsparameter und Methoden definiert sind, was die Produktion und den Handel mit Getreide und Getreideprodukte erleichtern sollte - sagte man gegenüber "eKapija".
- Die Regelung definiert präzis die Backwarengruppen und überwindet dadurch frühere Probleme damit, dass einige Produkte in keiner Kategorie zugeordnet werden konnten. Das wird die Ausübung dieser Geschäftstätigkeit sicher erleichtern und zugleich die effizientere Qualitätskontrolle bei diesen Produkten ermöglichen - erklärten Vertreter des Landwirtschaftsministeriums.
Sowohl der Gesetzgeber, als auch Verbraucher und Brot- und Bachwarenhersteller hoffen darauf, dass die neue Regelung das häufige Dilemma lösen wird - Was wir wirklich essen und ob der Produktinhalt der Warenkennzeichnung entpsricht? Die alte Regelung war oft unvollständig, was zahlreiche Unregelmäßigkeiten erlaubt hat.
Der neuen Regelung zufolge, muss Roggenbrot künftig mindestens 70% Roggenmehl, und Börek wenigstens 20% Füllung enthalten. Backwaren müssen eine präzise Spezifikation aller Zutaten haben, was bisher nicht der Fall war. Die präzise Definitionen sind, vielleicht, die wichtigste Neuigkeit, die diese Regelung bringt.
- Die Regelung definiert die Mindestqualitätsanforderungen für Getreide, Mahl-, Back- und Teigwaren sowie die Midestqualitätsparameter für Getreide für den menschlichen Verzehr, sowie die Namen, unter denen bestimmte Produkte auf den Markt gebracht werden können. Produktnamen müssen Verbrauchern auf entsprechende Produttypen hinweisen. Für andere Produkte, die keine vorgeschriebenen Namen haben, kann man übliche Produktnamen nutzen, die von Verbrauchern akzeptiert sind. Wenn es um ein neues Produkt am Markt geht. muss der Name auf den Produkttyp und auf die Verwendung des Produkts klar hinweisen, damit Endverbraucher seinen Typ erkennen und das Produkt von anderen ähnlichen unterscheiden können.
Marko Andrejić