Gas- und Stromanbieter und Verteilungsnetzbetreiber unter Aufsicht der Energiebehörde
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(FotoGoran Parezanović)
Alle Einwände gegen die Elektro- und Gasanschlüsse oder Rechnungen müssen sowohl Unternehmer als auch Bürger zunächstt an Schaltern der Energieunternehmen und zuständigen Aufsichtsbehörden anmelden und zu lösen versuchen. Wenn sie mit ihren Erklärungen und Lösungen unzufrieden sind, können sie sich an die Energiebehörde wenden.
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Energiebehörde
Ljiljana Hadžibabić
Regelung
Stromanbieter
Gasanbieter
Verteilugnsnetzbetreiber
Ljubinko Savić
Wirtschaftskammer Serbien
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