Entschädigungsregeln für Fluggäste ausgeweitet
Im vorliegenden Fall hatte eine Niederländerin gegen die Fluggesellschaft KLM geklagt, nachdem ihr Flug ab Quito, der Hauptstadt Ecuadors, erst mit 29 Stunden Verzug in Amsterdam landete.
KLM hatte für die Verspätung außergewöhnliche Umstände geltend gemacht. An der Maschine seien mehrere Teile defekt gewesen, die erst von Amsterdam nach Quito hätten geliefert werden müssen.
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Wartung und der reibungslose Betrieb der Flugzeuge Aufgabe der Airline seien - unabhängig davon, ob das technische Problem vorhersehbar gewesen sei.
Von der Rechtsprechung ausgenommen seien nicht erkennbare Konstruktionsfehler, welche die Flugsicherheit gefährdeten, Sabotageakte oder Terrorangriffe, urteilte der EuGH. Fluggäste hätten davon abgesehen je nach Entfernung das Recht auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro.
Dass Fluggesellschaften bei technischen Problemen im normalen Alltagsgeschäft bei großen Verspätungen Entschädigungen zahlen müssen, hat der EuGH bereits im vergangenen Jahr bekräftigt. Ab drei Stunden Verzögerung stehen Passagieren in der Regel Ausgleichszahlungen zu.