Einkauf bei Online-Händlern - Strengere Kontrolle von Sendungen mit geringem Wert ab 1. September
Die Verordnung betrifft alle Sendungen, die bis zu drei Stücke eines Produkts enthalten und das Gewicht von 2 kg nicht übersteigen.
- Es handelt sich um eine Neuigkeit und zugleich um eine große Herausforderung für uns, weil wir solche Postsendungen bisher nicht kontrolliert haben. Das bedeutet, dass wir bisher versucht haben, solche Sendungen an der Grenze und im Binnenland zu stoppen, und haben sie nicht im Postverkehr verfolgt - sagt man in der Zollverwaltung.
Sie glauben nicht, dass diese Kontrolle, die Lieferungen beträchtlich verlangsamen wird, und versprechen, dabei maximal effizient zu sein.
- In Hinsicht darauf, dass die Verordnung am 1. September in Kraft getreten ist, ist es noch zu früh über erwartete Ergebnisse zu reden. Wir können nur sagen, dass wir einen enormen Zuwachs von Postsendungen registriert haben. Wir werden erst sehen, wie hoch der Anteil der gefälschten Waren ist - erfährt das Wirtschaftsportal "eKapija" in der Zollverwaltung.
Die Behörde lädt alle Rechteinhaber, wie immer, sich an die Abteilung für Schutz des geistigen Eigentums zu wenden und einen Antrag auf den Markenschutz zu stellen. So etwas ist notwendig, abgesehen von der Verordnung, damit die Zollverwaltung bestimmte Warenmarke schützen kann.
Sie können die Verordnung HIER lesen.