AERS: Neue Bedingungen für die Stromversorgung zu geregelten Preisen
Quelle: eKapija
Donnerstag, 08.01.2015.
15:17
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(FotoJelena Đelić)
Das Recht auf die Versorgung zu geregelten Preisen haben ab dem 1. Januar 2015 dem neuen Energiegesetz zufolge nur private Haushalte und kleine Verbraucher, heißt es in der Mitteilung der Energiebehörde.
Es wird präzisieret, dass zu kleinen Verbrauchern Unternehmen und Unternehmer mit weniger als 50 Mitarbeitern gehören, mit einem Jahreumsatz unter 10 Mio. EUR und dem Stromverbrauch von max. 30.000 kWh Strom jährlich (100.000 Kubikmeter Erdgas).
Unternehmen
Agencija za energetiku Republike Srbije
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